Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Fachhandel (Stand: 01.01.2012)
1.
Allgemeines
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse über Lieferungen der
Frankana GmbH und Freiko GmbH werden die nachfolgenden Bedingungen vereinbart. Abweichende
Bedingungen des Bestellers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und zwar auch dann, wenn
wir der Geltung von Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des
Vertrages sind nur in Schriftform wirksam.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Preise in Euro.
2.2. Unsere Preisliste für den Fachhandel versteht sich
netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3. Wir sind durch langfristige Verträge mit unseren
Lieferanten bemüht, unsere Preise für die Gültigkeitsdauer unserer Preisliste zu garantieren. Durch
extreme Kursschwankungen und andere wirtschaftliche Entwicklungen sind jedoch Preiskorrekturen nach
oben oder unten möglich. Wir behalten uns daher vor, in derartigen Fällen die am Tag der Lieferung
gültigen aktuellen Preise zu berechnen.
2.4. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsstellung ohne Abzug. Wir gewähren 3% Skonto bei Barzahlung, Vorauszahlung, Abbuchung,
Nachnahme. Wir gewähren 2% Skonto bei Zahlungseingang bei uns innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum. Der Skontoabzug entfällt, wenn der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber in Rückstand ist.
2.5. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich
vereinbart werden. Grundsätzlich können Wechsel nur zahlungshalber und unter Berechnung der
Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen werden.
2.6. Bei Nichtabnahme unserer Lieferung sind wir nach
Setzen einer Frist von 14 Tagen für die Leistung oder Nacherfüllung berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.7. Der Schadenersatz wegen Nichterfüllung beträgt 15%
des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren
Schaden nachweisen, oder der Besteller nachweist, daß uns kein oder nur ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
2.8. Bei verspäteter Zahlung können wir Zinsen in Höhe
von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Der Zinssatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen höheren Verzugszins nachweisen, oder der Besteller nachweist, daß uns
kein oder nur ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.
2.9. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus derselben Lieferung geltend machen.
3.
Lieferung, Transportschäden, Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit
3.1. Die Wahl der Versandart behalten wir uns vor.
Mehrkosten für vom Besteller geforderte Versandarten oder für Lieferungen an eine andere Adresse
werden dem Besteller belastet.
3.2. Wir versenden innerhalb Deutschlands ab einem
Nettowarenwert von € 750,00 frei Haus.
3.3. In Ausnahmefällen liefern wir auf Wunsch an Ihren
Kunden. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von € 15,00.
3.4. Die Ware reist auf dem Weg zum Besteller und auch
im Fall einer etwaigen Rücksendung auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch bei Versendung der Ware
an einen vom Besteller bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.
3.5. Teillieferungen sind zulässig.
3.6. Die Lieferungen per Spediteur sind im Rahmen der
SVS/RVS versichert. Eine weitergehende Transportversicherung ist Sache des
Bestellers.
3.7. Wenn wir die Warenlieferung selbst vornehmen, sind
uns Transportschäden spätestens am 3. Tag nach Warenablieferung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen
ist der Besteller verpflichtet, die Ware unverzüglich auf versteckte Schäden zu untersuchen.
Transportschäden von Warenlieferungen, welche mit Paketdiensten/Speditionen am Bestimmungsort
eintreffen, sind sowohl dem Transporteur wie auch uns gegenüber innerhalb von 24 Stunden nach
Eintreffen der Waren schriftlich geltend zu machen.
3.8. Bei berechtigten Reklamationen liefern wir
Ersatz.
3.9. Wir liefern schnellstmöglich.
3.10. Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine sind
verbindlich. Wir haften nicht für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine bei unvorhergesehenen
Hindernissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe,
verzögerte Anlieferung durch Zulieferer.
3.11. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen
Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe
Pflichtverletzung nachgewiesen. Für sonstige Schäden haften wir im Fall einer lediglich
fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4.
Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
4.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere
auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel.
4.2. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer
Ware, die immer für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren
zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
4.3. Bei Saldoziehung dient unser Vorbehaltseigentum
als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
4.4. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung,
Verpfändung) ist er nicht berechtigt.
4.5. Wird die Vorbehaltsware beim Besteller gepfändet
oder beschlagnahmt, sind wir darüber unverzüglich zu unterrichten unter Überlassung der für eine
Intervention erforderlichen Unterlagen (z. B. Original des Pfändungsprotokolls).
4.6. Der Besteller ist verpflichtet, in jedem Fall der
Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Eigentumsrechte als Lieferant sofort zu
widersprechen.
4.7. Der Besteller verpflichtet sich, die
Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder
Beschädigung zu versichern. Die Versicherungsansprüche tritt der Besteller hiermit an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an.
4.8. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers
aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden hiermit bereits jetzt in Höhe unserer
Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen einschließlich Wechsel an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese
Forderung einzuziehen. Im Fall des Widerrufs hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen
Forderungen auf Verlangen sofort mitzuteilen.
4.9. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherungen
nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigen.
4.10. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung,
unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers oder wenn
Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, sind wir befugt, Vorbehaltsware an
uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
5.
Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung, Werbeaussagen
5.1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang
der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Nur bei
begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem
angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
5.2. Vertragsgegenstand ist ausschliefllich das
verkaufte Produkt mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck der jeweiligen
Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber
hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
5.3. Der Besteller ist verpflichtet, sich durch eigene
Prüfung von der Eignung unserer Waren für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann
durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Pflichten auch vor Vertragsabschluß, z. B. durch
unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht
vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluß weiterer Ansprüche des
Bestellers die Regelungen unter Ziff. 5.4 dieser Bedingungen entsprechend.
5.4. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Waren
Gewähr für den Zeitraum eines Jahres ab Lieferung. Innerhalb dieses Jahres haben wir im Fall von
Mängeln zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder
Nachlieferung. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, nehmen wir die
fehlerhaften Waren zurück und erstatten den Kaufpreis. Weitere Gewährleistungsrechte sind
ausgeschlossen.
5.5. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen, für
Schäden, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung
oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder mangelhafte Einbauarbeiten entstanden sind. Unsere
Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung
Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vornehmen, die mit den geltend gemachten Mängeln
in ursächlichem Zusammenhang stehen.
5.6. Ausgeschlossen sind insbesondere alle
weitergehenden Ansprüche des Bestellers (vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer
Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Gewährleistung, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
5.7. Die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr
für Gewährleistungsansprüche gilt auch für alle anderen Ansprüche des Bestellers einschließlich
Schadensersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich), es sei denn, daß uns Vorsatz oder
grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
5.8. Der Besteller verpflichtet sich, nur in
angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Besteller wird darauf
hingewiesen und ist sich bewußt, daß unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu
Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Besteller verpflichtet sich daher, uns von Folgen
solcher Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser
Verpflichtung entsteht.
6.
Rücksendungen
Rücksendungen sind, sofern keine Gewährleistungsverpflichtung von uns besteht, nur mit
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, Aufwendungen für
Warenkontrolle, Neuverpackung u.a. bei unserer Gutschrift in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung
eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Die Kosten des Rücktransports trägt der
Absender.
7.
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist
unser Sitz in Marktbreit/Main für Frankana GmbH und Gollhofen für Freiko GmbH.
7.2. Es gilt deutsches Recht.
7.3. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder Trägern eines öffentlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand -
auch für Wechsel- und Scheckklagen - Würzburg vereinbart.
8.
Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen betreffenden Daten im Sinn des BDSG zu
verarbeiten und zu speichern. Wir gewährleisten, dass die anlässlich von
Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung
erhoben, bearbeitet, gespeichert und nur zu internen Marktforschungs- und zu eigenen
Marketingzwecken genutzt werden. Wir werden unsere Kundendaten nur zur Bestellungsabwicklung an
verbundene Unternehmen weitergeben und an diese Unternehmen auch diese Datenschutzklausel
weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für die vorstehend genannten Zwecke nicht wünscht,
ist er berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen.
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